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ungen bei Kindern und Jugendlichen

Ratgeber für Eltern und Erzieher

Schäfer, Ulrike; Bauer, Michael

Weitere Informationen zur Bipolaren Störung finden Sie im

Bipolar Webring

Chat Protokoll

vom Dienstag, 5. Oktober 2004, 18.00 – 19.00 Uhr


Rechtsfragen bei bipolaren Störungen
mit Rechtsanwältin Sybille M. Meier
Fachanwältin für Sozial- und Arbeitsrecht Berlin


Sybille M. Meier: Herzlich willkommen in unserer Chat-Runde! Wir freuen uns auf Ihre Fragen, legen Sie ruhig los!

 

Petra: Kann ich einen Kaufvertrag, den ich in einer manischen Phase abschloss, rückgängig machen?

Moderation: Hallo Heidi. Ihre Frage ist angekommen und wird in Kürze beantwortet.

Moderation: Hallo Gine. Ihre Frage ist ebenfalls eingegangen und bald beantwortet.

Sybille M. Meier: Jeden Kaufvertrag, den Sie in einer manischen Phase abgeschlossen haben, können Sie wieder rückgängig machen. Nach § 104 Nr. 2 BGB ist ein Kaufvertrag null und nichtig, der in dem Zustand der Geschäftsunfähigkeit abgeschlossen wurde. Freilich müssen Sie in einem Zivilprozess darlegen und beweisen, dass Sie zum Zeitpunkt des fraglichen Geschäftsabschlusses geschäftsunfähig waren. Es ist also zu empfehlen, dass Sie Ihren Arzt kontaktieren und sich die Geschäftsunfähigkeit bescheinigen lassen. Dann schreiben Sie Ihren Geschäftspartner an und fordern ihn auf, den von Ihnen getätigten Kauf rückabzuwickeln. Das BGB kennt keinen guten Glauben in die Geschäftsfähigkeit eines Vertragspartners, so dass Sie rechtlich guten Aussichten haben, den Kaufvertrag rückabzuwickeln. 


Heidi: Wird Krankengeld in die Berechnung des Arbeitslosengeldes mit einbezogen?

Sybille M. Meier: Sie können entweder nur Krankengeld oder Arbeitslosengeld beziehen. Der Bezug von Arbeitslosengeld setzt voraus, dass Sie arbeitsfähig sind und den Vermittlungen der Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung stehen. Dass ist lediglich der Fall, wenn Sie gesund und arbeitsfähig sind. In dem laufenden Arbeitslosengeldbezug ist es allerdings möglich, sich bei der Bundesagentur für Arbeit "arbeitsunfähig" zu melden. Sie bekommen dann für die Dauer von 6 Wochen "Lohnfortzahlungen", von der Bundesagentur. Sind Sie nach Ablauf von 6 Wochen immer noch arbeitsunfähig erkrankt, müssten Sie bei der Krankenkasse in der Tat den Bezug von Krankengeld beantragen. Damit fallen Sie aber aus dem Leistungsbezug der Bundesagentur für Arbeit heraus. Sie können also entweder nur die eine oder andere Sozialleistung bekommen; ein Doppelbezug von Krankengeld und Arbeitslosengeld ist aus der Systematik der Leistungsträger heraus nicht möglich. Die Bundesagentur für Arbeit versichert das Risiko Ihrer Nichtvermittelbarkeit auf dem Arbeitsmarkt und die Krankenkasse ist für die Finanzierung des Leistungsfalles "Krankheit" zuständig. 

 

Gine: Meine Tochter ist seit 3 jahren bipolar. Sie hat ihr Studium beendet und ist jetzt auf Arbeitssuche als Graphikdesignerin. Ist ihre Erkrankung bei einer Einstellung meldepflichtig?

Moderation: Liebe Teilnehmer, wir warten auf Ihre Fragen. Bitte beachten Sie, dass Ihre Frage maximal 250 Zeichen lang sein darf. Verzichten Sie daher auf Anreden o.ä.. Im Zweifel senden Sie Ihre Fragen in zwei Blöcken. Ich setze diese dann zusammen.


Sybille M. Meier: Ihre Frage zielt darauf ab, welche Offenbarungspflichten ein Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber hat im Rahmen von Einstellungsgesprächen. Entscheidend ist, inwieweit die Erkrankung Ihrer Tochter sich auswirken könnten auf ihre Fähigkeit zur Begleidung des avisierten Arbeitsplatzes. Ist Ihre Tochter in laufender medizinischer Behandlung und ist lediglich mit "normalen Ausfällen" im Arbeitsverhältnis zu rechnen, besteht keine Offenbarungspflicht. Fragt der Arbeitgeber in einem Einstellungsbogen oder in einem Einstellungsgespräch nach vorhandenen Erkrankungen, ist von der Rechtsprechung ein sog. "Recht auf Lüge" anerkannt, wenn die Erkrankung nicht geeignet ist, Störungen im Arbeitsverhältnis hervorzurufen. Ist also lediglich mit normalen Fehlzeiten, wie sie denn bei jedem Arbeitnehmer auftreten auch bei Ihrer Tochter zu rechnen, kann die Erkrankung verschwiegen werden. Entscheidend ist also, dass Ihre Tochter ihre Krankheit ständig therapieren lässt. 

 

Moderation: Hallo Sigrid, Hall grace. Ihre Fragen sind in angekommen und werden gleich beantwortet.

grace: leide an scwerer form der m-d.daher arbeitsunfähig.kann ich von krankenkasse od.andere dienstst.unterstützung bekommen?

 

Moderation: Lieber Jan. Ihre Frage ist leider über 250 Zeichen lang, bitte stellen Sie Ihre Frage erneut kürzer oder senden Sie diese in zwei Abschnitten. Siehe Hinweis von eben.

Moderation: Hallo Klaus2, Hallo Michale. Ihre Fragen sind angekommen und stehen auf der Liste.

 

Moderation: Derzeit sind 3 Fragen in der Schleife, Reihenfolge: Sigrid, Klaus2, Michael.


Sybille M. Meier: Es ist zu empfehlen, einen Antrag auf Krankengeld bei Ihrer zuständigen Krankenkasse zu stellen. Im Übrigen sind alle Leistungsträger im Sozialversicherungsrecht nach §§ 14, 15 SGB I verpflichtet, Sie umfassend über Ihre sozialen Rechte und Ansprüche umfassend zu beraten. Vereinbaren Sie also mit Ihrer Krankenkasse ein Beratungsgespräch und lassen Sie sich aufklären, welche Möglichkeiten zum Bezug von Sozialleistungen für Sie bestehen. 
Sigrid: Wie sollte sich eine Familie absichern, die finanziell von einem bipolar erkrankten abhängig ist, der in gesunden Phasen noch voll arbeitsfähig ist und nur alle 1-2 Jahre eine Krankheitsphase von ca. 1 Monat hat?

Moderation: Hallo Klaus2. Ja, Ihre Frage ist angekommen und wird als nächstes beantwortet.

 

Sybille M. Meier: Ihrer Frage kann entnommen werden, dass Ihr Ehemann über ein Arbeitsplatz verfügt. So lange dieses Arbeitseinkommen besteht, scheint Ihre Framilie finanziell abgesichert zu sein. Eine Krankheitsphase in der Größenordnung wie sie Sie in Ihrer Mail schilderten, ist vom Arbeitgeber hinzunehmen und über die Lohnfortzahlung zu finanzieren. Es kann arbeitgeberseits keine krankheitsbedingte Kündigung ausgesprochen werden. Wäre dies trotzdem der Fall, ist im Rahmen der 3-Wochen-Frist Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht zu erheben. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes bestehen gerade im Bereich der personenbedingten Kündigung strenge Anforderungen. Bei meiner Auskunft ging ich davon, dass Ihr Ehemann nicht in einem Kleinbetrieb tätig ist. 


Klaus2: Wie kann man eine Einweisung durch Amtsrichter in psychot. Phase vorab vermeiden? Betreuervertrag?

 

Moderation: Hallo Gitte. Hallo Sigrid. Ihre eingesandten Fragen sind leider zu lang. Bitte kürzen Sie diese Fragen auf max. 250 Zeichen oder senden Sie diese in zwei Abschnitten. Vielen Dank!


Sybille M. Meier: Hallo Klaus2: Könnten Sie mir mitteilen, ob zu Ihren Lasten eine Betreuung mit den Aufgabenkreisen Aufenthaltsbestimmung und Gesundheitssorge angeordnet ist oder jeweils bei Ihnen eine Einweisung nach dem jeweiligen Landesgesetz für psychisch Kranke vorgenommen wird?

 

Moderation: Hallo Klaus2. Bitte senden sie Ihre Antwort auf die Frage. Bis dahin wird die nächste Frage von Frau Meier beantwortet werden.


Michael: Ist Ihnen bekannt, ob Konflikte eines MD mit seiner Angehörigen über einen Mediator gelöst wurde. Gibt es Erfahrungen mit Mediation bei manisch depressiven, wie stehen sie als Rechtsexpertin dazu.

Moderation: Liebe Teilnehmer. Bitte senden Sie Ihre Fragen, es ist noch ausreichend Platz in der Liste. An die Teilnehmer, welche eine zu lange Frage gesendet haben, nochmals meine Bitte diese in gekürzter Form erneut zu senden. Vielen Dank!

 

Sybille M. Meier: Grundsätzlich ist Mediation ein hervorragendes Instrument zur Konfliktlösung und findet bereits Verbreitung im Familien- und Arbeitsrecht. Allerdings sind nicht alle Menschen bereit, an einer Mediation mitzuwirken bzw. werden Mediationen oft abgebrochen, wie es meiner Erfahrung im Familienrecht entspricht. Gleichwohl sollte stets ein Versuch in dieser Richtung unternommen werden. 


Moderation: Hallo grace. Ihre Frage wurde bereits beantwort, siehe oben...

Michael2: Welce Daten werden nach einem Psychiatrieaufenthalt weitergeleitet, gibt es da einen Unterschied ob die Einweisung unter Zwang (gerichtlicher Beschluss) oder freiwillig erfolgte


Moderation: Hallo Sigrid. Ihre Frage ist angekommen und als nächstes an der Reihe.

Sybille M. Meier: Eine Weiterleitung von Daten im Rahmen eines freiwilligen Aufenthaltes auf einer geschlossenen oder nicht geschlossenen psychiatrischen Station findet aufgrund der einschlägigen Datenschutzgesetze nicht statt. Bei einer Zwangseinweisung nach PsychKG wird bei dem zuständigen Amtsgericht eine Gerichtsakte angelegt, die auch weiter bei Gericht verbleibt und später herangezogen wird als Beiakte, wenn es etwa darum geht, über eine Betreuerbestellung zu entscheiden. 

 

Moderation: Frau Meier, die Antwort von Klaus2 ist da. Bitte nun mit dieser Frage fortfahren:

Klaus3: Kann ich nicht beantworten. Wenn meine Frau nicht freiwillig stationär bleiben wollte, ordnete die Ärztin v. Dienst immer Zwangseinweisung an(Bayern).

 

Moderation: Hallo grace. Ihre Frage ist angekommen und wird bearbeitet.

Moderation: Jan2, Ihre Frage ist ebenfalls angekommen und wird beantwortet.

 

Moderation: Hallo Brigitte. Ihre Frage ist angekommen und wird beantwortet.

Moderation: Zur Information: Derzeitige Reihenfolge: Sigrid, grace, Jan2, Brigitte.

 

Sybille M. Meier: Aufgrund Ihrer Antwort vermute ich, dass zu Lasten Ihrer Frau noch nicht eine Betreuung nach zivilrechtlichen Grundsätzen errichtet wurde. Es findet also eine Zwangseinweisung nach den Grundsätzen des PsychKG Bayerns statt. Zwangseinweisungen nach dem Gesetz für psychisch Kranke sind ein bevorzugtes Mittel von Ärzten im Rahmen einer akuten Krisenintervention. Die Voraussetzungen der einzelnen Landesgesetze für psychisch Kranke sind gleich. Ich zitiere von daher den Gesetzestext des PsychKG Berlin, damit Sie sich eine Vorstellung machen können, welche Voraussetzungen vorliegen müssen, um eine Zwangseinweisung zu rechtfertigen: "Psychisch Kranke können .... gegen oder ohne ihren Willen nur untergebracht werden, wenn und so lange sie durch ihr krankheitsbedingtes Verhalten ihr Leben, ernsthaft ihre Gesundheit oder besonders bedeutende Rechtsgüter anderer in erheblichem Maße gefährden und diese Gefahr nicht anders abgewendet werden kann. Die fehlende Bereitschaft, sich behandeln zu lassen, rechtfertigt für sich allein keine Unterbringung." Dem Gesetzestext können Sie entnehmen, dass sowohl Eigengefährdungen als auch Fremdgefährdungen einen Unterbringungsgrund darstellen können. Ferner ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten. Der Eigen- und Fremdgefährdung darf nicht anders abgeholfen werden können, als gerade durch die Unterbringung. Gibt es ein milderes Mittel, hat eine Zwangsunterbringung zu unterbleiben. 


Sigrid: Darf ich dem Betroffenen, der aus dem gemeinsamen Haus ausgezogen ist und eine eigene Wohnung bewohnt, aber noch einen Hausschlüssel für sein Haus besitzt, den Hausschlüssel wegnehmen, um in aggressiven manischen Phasen eine Rückzugsmöglichkeit zu haben?


Moderation: Liebe Teilnehmer. Ein Hinweis: Wir freuen uns natürlich über jegliche Art von Feedback von Ihnen. Klappt alles gut, sind Sie mit dem Chat-System zufrieden. Gibt es Verbesserungsvorschläge o.ä.? Wir freuen uns auf Ihre Kommentare. Am besten direkt per e-mail an info@dgbs.de oder als Beitrag in den Chat (beachten Sie hierbei die maximale Länge von 250 Zeichen...). 

 

Sybille M. Meier: Ihrer Frage kann entnommen werden, dass Ihr Ehemann mittlerweile einen eigenen Hausstand begründete. Normalerweise ist es in der Tat so, dass, so lange noch keine familiengerichtliche Zuweisung einer ehelichen Wohnung an einen Ehegatten alleine vorgenommen wurde, beiden Eheleuten der Zutritt zusteht. Allerdings liegen bei Ihnen die Dinge anders, weil Sie ja beide schon unterschiedliche Haushalte führen. Die eheliche Wohnung gibt es in diesem Sinne dann nicht mehr. Im Übrigen gilt im Familienrecht ohnehin stets die Kraft des Faktischen. Wenn Sie jetzt also einen Austausch Ihres Schlosses vornehmen, um einen ungehinderten Zutritt Ihres Mannes zu vereiteln, kann Sie niemand daran hindern. 
grace: kann die krankenkasse für meinen anteil aufkommen?

Sybille M. Meier: Hallo Grace: Welchen Anteil meinen Sie? Ich weiß leider nicht genau, was Sie meinen?
Moderation: Hallo grace. Bitte senden Sie Ihre Antwort auf die Frage. Bis dahin machen wir mit der nächsten Frage von Jan2 weiter.


Jan2: Wie sieht es aus, wenn ich jemand während einer Manie im Affekt ein Glas auf die Hand geworfen habe, und nun angeklagt werde


Moderation: Hallo Klaus. Frage ist angekommen und wird bearbeitet.

 

Moderation: Liebe Teilnehmer. Jetzt oder nie. Der Chat dauer noch 15 Min. und wir haben noch offene Fragen. Wenn Sie noch Fragen haben, senden uns diese möglichst schnell. Die Reihenfolge entscheidet.

Sybille M. Meier: Ihre zivilrechtliche und strafrechtliche Verantwortlichkeit im Tatzeitpunkt ist krankheitsbedingt nicht gegeben. Sie müssen also in einem ev. Zivilprozess, in dem es um Schadensersatz und Schmerzensgeld geht, Ihre fehlende Deliktsfähigkeit (Verantwortlichkeit) einwenden. Dann kann eine Verurteilung zu Geldzahlungen nicht stattfinden. In einem Strafprozess müssen Sie in gleicher Weise vorgehen: Im Falle Ihrer Mittellosigkeit wird empfohlen, die Beiordnung eines Pflichtverteidigers zu beantragen, der Ihre fehlende Strafmündigkeit zum Tatzeitpunkt dem Gericht vorträgt. 

 

Brigitte: Mein Mann und ich (bipolar) möchten uns fürs Alter oder Tod des Partners absichern. Was wäre ideal? Kapital-Lebensversicherung? Welche Nachteile gibt es durch die Erkrankung?

Moderation: Hallo Sigrid. Frage ist angekommen und wird bearbeitet.

 

Moderation: Hallo Grace. Ihre Antwort ist angekommen. Allerdings bräuchten wir noch ein paar Hintergrundinformationen wie es dazu kam. Bitte senden Sie diese, dann stelle ich Ihre Frage ein.

Reni: Welche Möglichkeit einer kostengünstigen, kapitalbildenden Lebensversicherung oder Risikoversicherung gibt es für bipolar Erkrankte ? Wie sollte man sich als MD fürs Alter versichern ?

 

Moderation: Hallo Frau Meier. Da die beiden Fragen von Reni und Brigitte ähnlich sind, diese bitte zusammen beantworten.

Sybille M. Meier: Vorab ist darauf aufmerksam zu machen, dass Sie im Rahmen der Vertragsverhandlungen unbedingt die Versicherung über das Bestehen Ihrer beider Erkrankung informieren müssen. Ihre Erkrankung ist - juristisch gesehen - ein sog. "gefahrerhöhender" Umstand, der nach § 16 VVG dem Versicherer mitzuteilen ist. Der Versicherer muss die Chance haben, seine Prämienbemessung auf Ihre Erkrankung einzustellen. Verschweigen Sie Ihre Erkrankung, kann der Versicherer sich im Leistungsfall auf Leistungsfreiheit berufen, wie jüngst vom Oberlandesgericht Nürnberg im Rahmen der Feuerversicherung obergerichtlich entschieden.


KlausII: Was können meine Frau und ich(oder Verwandte) tun, damit der Amtsrichter(= Kosten und Umstände) aussen vorbleibt?

Sybille M. Meier: Wenn einem Amtsrichter Umstände bekannt werden, die eine gerichtliche Intervention erfordern, muss er von Amts wegen tätig werden. 


Moderation: Hallo michael4, Hallo dan. Ihre Fragen sind angekommen und werden bearbeitet.

Sigrid: Ist es günstiger eine bestehende gerichtliche Betreuungsvollmacht zu verlängern oder ist eine Vollmacht des Betroffenen geeigneter als Vorsorge vor einer weiteren manischen Phase?


Moderation: Liebe Teilnehmer. Da noch Fragen offen sind wird Frau Meier noch ein wenig länger als 19 Uhr hier Ihre Fragen beantwortet.

 
Moderation: Hallo peter vorndran. Ihre Frage ist angekommen und wird beantwortet.


Moderation: Hallo grace. Ihre Informationen sind angekommen und die Frage wird als nächstes beantwortet.


Sybille M. Meier: Wenn zu Lasten Ihres Mannes bereits eine Betreuung bei dem zuständigen Amtsgericht angeordnet ist, besteht diese so lange, bis sie von Amts wegen aufgehoben wird. Grundsätzlich ist das Rechtsinstitut der Betreuung gegenüber einer Vorsorgevollmacht/Patientenverfügung subsidiär. Bevollmächtigte Ihr Ehemann Sie oder eine andere Person zur Regelung seiner Angelegenheiten im Bereich der Gesundheitssorge bzw. Aufenthaltsbestimmung, dann muss der Vormundschaftsrichter die bestehende Betreuung aufheben, § 1896 Abs. 2 BGB. Dort heißt es: "Ein Betreuer darf nur für Aufgabenkreise bestellt werden, in denen die Betreuung erforderlich ist. Die Betreuung ist nicht erforderlich, soweit die Angelegenheiten des Volljährigen durch einen Bevollmächtigten ... ebenso gut wie durch einen Betreuer besorgt werden können." Erteilte Ihre Ehemann also wirksam eine Vorsorgevollmacht, so ist diese vorrangig vor dem Rechtsinstitut der Betreuung. Entscheidend ist, dass Ihr Ehemann die Vollmacht zu einem Zeitpunkt abfasst, in dem er nicht erkrankt war. Nur eine in einem geschäftsfähigen Zustand erteilte Vollmacht ist rechtsgültig.


Moderation: Liebe Teilnehmer. Es ist 19 Uhr, offizielles Ende des Chats. Die offenen Fragen werde noch beantwortet. Weitere Fragen können jedoch nicht mehr gestellt werden.


grace: In einer schweren Phase der depress.habe ich ununterbrochen mich übergeben müssen und das für monate das unter anderen hat meine zähne kapuzz gem.zum zahnarzt ging ich nicht weil ich panische angst davor habe seid ich bipolar bin.werde ohnmächtig wenn ich


grace: da mir viele Zähne fehlen,und ich mir den eigenanteil der brücken nicht leisten kann,wollte ich wissen ob ich evtl.ein recht darauf habe das der eigenanteil v der kasse übernommen wird


Moderation: Liebe Teilnehmer. Ein Hinweis: Das Protokoll dieses (ab 11.10) und auch der kommenden Chats wird auf der Internetseite des DGBS e.V. unter http://dgbs.de/wissen/chat-protokolle/index.php veröffentlicht. Dort finden Sie auch die Protokolle der Chat Tage aus dem letzten Jahr.


Sybille M. Meier: Ihre Frage kann ich so spontan nicht abschließend beantworten, gerade weil im SGB V und dort speziell im Rahmen des Kostenrechts für Zahnersatz ständig Veränderungen stattfinden. Ich kann von daher nur noch einmal nachdringlich empfehlen, mit Ihrer Krankenkasse einen Beratungstermin abzustimmen. Im Übrigen wäre daran zu denken, bei dem zuständigen Sozialamt einen Antrag auf Kostenübernahme zu stellen. 


michael4: gilt ein manisch depressiver Mensch als chronisch krank und wie sehen es zur Zeit die Krankenkasse wegen der Zuzahlung, gibt es eine einheitliche Rechtssprechung mitlerweile oder wie immer 'Auslegungssache' oder neudeutsch Ermessenssache / Individuelle

Sybille M. Meier: Der Begriff "chronisch krank" wurde mittlerweile durch des Bundesgesundheitsministerium definiert. Allerdings habe ich im Moment die Definition nicht parat. Insoweit empfehle ich einen Anruf bei Ihrer zuständigen Krankenkasse zur Erläuterung. 


dan: Unsere 17.j. Tochter wurde für 4,5 Monate stationär behandelt und auf Orfiril (Tagesdosis 1800 mg) eingestellt. Wegen der off-label-use-Verordnung ist der Hausarzt nicht bereit, ein Kassenrezept auszustellen, da er Regressansprüche befürchtet. Welche Mögl


Sybille M. Meier: Ihre Frage geht tief in das Vertragsarztrecht hinein. Die gesetzliche Krankenversicherung ist nach § 12 SGB V nur zur Finanzierung der medizinisch notwendigen und zweckmäßigen Behandlung verpflichtet. Der Bundesausschuss der Kassenärztlichen Vereinigung und der Krankenkasse legt in gemeinsamen Richtlinien fest, wie diese notwendige und zweckmäßige Behandlung in den einzelnen medizinischen Fachgebieten aussieht. Behandlungsansprüche darüber hinaus gibt es nicht. Ich weiß nicht, ob das von Ihnen in Bezug genommene Medikament für die vertragsärztliche Versorgung zugelassen wurde. Herr Prof. Dr. Bräuning kennt sich mit off-label-use-Verordnungen aus. Ich werde mit ihm Rücksprache halten, welche Verordnungsmöglichkeiten bestehen und werde - nach Rücksprache mit dem Moderator - die Beantwortung Ihrer Frage in den nächsten Tagen ergänzen. 


peter vorndran: Ist es möglich einen Beamten auf Probe aufgrund zweimaliger längerer Erkrankung zu kündigen. Bei der amtsärztlichen Untersuchung verschwieg ich die Erkrankung?

Moderation: Hinweis an dan. Wie Frau Meier geschrieben hat wird die Antwort später ergänzt. Dies wird erstens im Protokoll auf der Internetseite des DGBS e.V. (www.dgbs.de) geschehen. Außerdem sende ich Ihnen die Ergänzung gerne per e-mail zu. Senden Sie mir dazu einfach als Frage in den Chat Ihre e-mail Adresse.


Sybille M. Meier: Wenn Dienstunfähigkeit im beamtenrechtlichen Sinne vorliegt, ja. 

Moderation: Liebe Teilnehmer. Vielen Dank für Ihre rege Teilnahme! Uns hat es Spass gemacht und wir freuen uns auf die nächsten Termine morgen und übermorgen, siehe http://manic-depressive.de/chat/. Wenn Sie Anregungen oder Feedback haben schicken Sie dieses gerne an info@dgbs.de.


Sybille M. Meier: Vielen Dank für Ihre rege Beteiligung an unserem Chat. Es hat viel Spaß gemacht mit Ihnen gemeinsam über Probleme nachzudenken, die mit der bipolaren Erkrankung zu haben. Wir würden uns freuen, wenn wir Ihre Fragen zu Ihrer Zufriedenheit beantworten konnten und es vielleicht auch ein nächstes Mal gibt. Bis dahin, Ihnen noch einen schönen Abend und weiterhin alles Gute.


Moderation: Hallo Sigrid. Danke fürs Feedback, werde das für den nächsten Chattermin berücksichtigen. Die Geschwindigkeit läßt sich leider nicht wirklich verbessern, da die Antworten doch sehr individuell sind.

Sigrid: Feedback: Antworten dauern relativ lange, gut wäre farbliche Hervorhebung der Moderation. Ansonsten vielen Dank!

 

 

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