Selbsthilfe
Selbsthilfegruppen-Verzeichnis
Zum Verzeichnis für Selbsthilfegruppen, hier klicken
Sollten Sie in unserem Verzeichnis in der von Ihnen gewünschten Region noch keine Selbsthilfegruppe finden, fragen Sie bitte auch bei den örtlichen Kliniken für Psychiatrie sowie den regionalen Kontaktstellen für Selbsthilfe. Oftmals bestehen dort Gruppen, die jedoch keine Öffentlichkeitsarbeit betreiben.
Selbsthilfeforum www.bipolar-forum.de
Dieses Internetforum stellt eine Form virtueller Selbsthilfe dar
Für bipolar Erkrankte und Angehörige,
- die keine Selbsthilfegruppe in Ihrer Nähe aufsuchen können oder
- denen durch eine Krise die reale Kontaktaufnahme zu einer Gruppe derzeit nicht möglich ist.
Die Anonymität des Forums verhilft vielen Betroffenen und Angehörigen erstmals über die Erkrankung zu sprechen.
Das Forum bietet Zugriff auf viele Informationen und Erfahrungsberichte von anderen bipolar Erkrankten und Angehörigen.
www.bipolar-forum.de
Förderung für Selbsthilfegruppen
Seit 2000 fördern die gesetzlichen Krankenversicherungen Selbsthilfegruppen und Verbände (Förderung der Selbsthilfe nach § 20c SGB V).
Bei der Förderung unterscheidet man zwischen der kassenartenübergreifenden Gemeinschaftsförderung (Pauschalförderung) und der krankenkassenindividuellen Förderung (Projektförderung).
Die Pauschalförderung ist eine finanziellen Unterstützung zur Absicherung der Selbsthilfearbeit und regelmäßig wiederkehrenden Aufwendungen.
Beispiele für die Pauschalförderung:
- Raumkosten, Miete
- Büroausstattung
- Schulungen und Fortbildungen
Die Projektförderung dient zur finanziellen Unterstützung für gezielte und zeitlich begrenzte Aktivitäten, die über das Maß der täglichen Selbsthilfegruppen hinausgeht. Anträge für die Projektförderung können auch im Laufe des Förderjahres gestellt werden.
Beispiele für die Projektförderung:
- Tag der offenen Tür
- Vorträge und Seminare
- Öffentlichkeitsarbeit
(Ausgeschlossen sind Freizeitaktivitäten, wie z.B. Ausflüge)
Adressen und Links
- Ansprechpartner für die kassenübergreifende Förderung auf der Bundesebene ist:
GKV-Gemeinschaftsförderung auf der Bundesebene
c/o VdAK
Frau Karin Niederbühl
02241/108-326
E-Mail: karin.niederbuehl@vdak-aev.de
- Ansprechpartner für die kassenübergreifende Förderung auf der Landesebene:
- Ansprechpartner für die kassenindividuelle Förderung auf der Landesebene:
Die jeweiligen Krankenkassen gestalten die Förderung in eigener Verantwortung. Aus diesem Grunde ist es ratsam, sich bei den örtlichen Selbsthilfebüros / Kontakstellen beraten zu lassen.
Das bundesweite Verzeichnis der Selbsthilfebüros befindet sich unter folgender Adresse:
Weitere hilfreiche Links:
Leitfaden zur Selbsthilfeförderung:
http://www.dhs.de/makeit/cms/cms_upload/dhs/leitfaden_selbsthilfe_web.pdf
Gemeinsames Rundschreiben zur Förderung der Bundesorganisationen der Selbsthilfe:
http://www.dhs.de/makeit/cms/cms_upload/dhs/rundschreiben_2009__stand_15_10_2008_endversion.pdf
Bericht von der 1. DGBS e.V. – Konferenz
Selbsthilfe – Netzwerk gegründet
Patentienverfügung, Betreuungsrecht
Wie bestimme ich, was medizinisch unternommen werden soll,
wenn ich nicht entscheidungsfähig bin?
Informationen
Broschüre zur Patientenverfügung
Broschüre zum Betreuungsrecht








